Energie-Effizienz-Beratung

Energieberatung für Kommunen

Als führender Energieberater für Kommunen unterstützen wir Sie bei der Optimierung ihres Energieverbrauchs – von der Gebäudehülle bis hin zur technischer Gebäudeausrüstung.

Unsere Leistungen

Volz-System berät Sie in der nachhaltigen Strategie und der effizienten Umsetzung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Mischgebäude
(WG und NWG)

Fördermittelberatung

Messungen

Energieeffizienzberatung zur Steigerung des Mehrwerts in Kommunen

Die Kommunen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Um diese anspruchsvollen Aufgaben erfolgreich anzugehen, stehen die kompetenten Berater der Volz-System GmbH zur Verfügung.

Die Schlüssel zur erfolgreichen Energiewende liegen in ihrer dezentralen Umsetzung. Dies resultiert nicht nur aus den erheblichen Einsparpotenzialen, die in vielen kommunalen Gebäuden noch ungenutzt schlummern. Städte und Gemeinden müssen auch als Vorbilder in Bezug auf Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien fungieren. Zudem haben sie die Möglichkeit, Rahmenbedingungen und klare Ziele für die Energienutzung in privaten Immobilien festzulegen, beispielsweise im Rahmen umfassender Quartierskonzepte.

Lokale Klimaschutzmaßnahmen bringen eine Fülle positiver Effekte mit sich, darunter die Entlastung des kommunalen Haushalts, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Zu den notwendigen Instrumenten gehören unter anderem Energiekonzepte für kommunale Liegenschaften sowie das Angebot einer Bürgerberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz. Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen können die kommunalen Behörden auf die Unterstützung hochspezialisierter Volz-System-Berater zählen.

Die meisten Schulen in den Kommunen benötigen Energieberatungen

Kommunale Energieberatung für Nichtwohngebäude: Effizienz und Umweltschutz im Fokus

Im heutigen Zeitalter der Umweltbewusstheit und Nachhaltigkeit stehen Nichtwohngebäude, wie Verwaltungsgebäude, Schulen oder Sporteinrichtungen, vor der doppelten Herausforderung: Sie müssen in Umweltfragen eine Vorreiterrolle übernehmen und zugleich die Betriebskosten minimieren. Hierbei spielt die Energieeffizienz des Gebäudebestands eine entscheidende Rolle. Durch die Optimierung des Energieverbrauchs können sowohl Umweltziele erreicht als auch Betriebskosten gesenkt werden.

Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch tragen wesentlich zur Reduktion von Schadstoffemissionen, insbesondere CO2, bei und ermöglichen eine effektive Kosteneinsparung. Die Sanierungsberatung und die energetische Optimierung von öffentlichen Gebäuden stellen jedoch komplexe Aufgaben dar. Ohne eine detaillierte Analyse des aktuellen Zustands und einer darauf basierenden, sachverständig geplanten Sanierung, sind Erfolge in diesem Bereich schwer zu erzielen.

Ein Schlüsselelement hierbei ist das Verständnis des Zusammenspiels zwischen Gebäudehülle und technischer Anlagenausrüstung. Eine umfassende Energieberatung, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt, ist unerlässlich. Sie hilft dabei, einen effektiven Sanierungsplan für Bestandsgebäude zu entwickeln oder ein Konzept für den energieeffizienten Neubau zu entwerfen.

Unsere Expertise in der kommunalen Energieberatung für Nichtwohngebäude unterstützt Sie dabei, Ihre Ziele in puncto Energieeffizienz und Umweltschutz zu erreichen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf einer gründlichen Analyse basieren und die neuesten Standards der Energieeffizienz berücksichtigen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu nachhaltigeren und kosteneffizienteren Nichtwohngebäuden beschreiten.

Sanierungs- und Baubegleitung: Gewährleistung von Energieeffizienz und Fördermittelkonformität

In der heutigen Baubranche, besonders bei Sanierungen oder Neubauten, ist es von größter Bedeutung, energetische Ziele zu erreichen und die Anforderungen der Fördermittelgeber einzuhalten. Unser Service umfasst nicht nur die Planungsphase, sondern erstreckt sich auch auf die Baubegleitung und das Erstellen von Baugutachten. Diese Leistungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die gesetzten energetischen Ziele erreicht und die Bedingungen für Fördermittel erfüllt werden.

Unsere Baubegleitung ist ein essentieller Bestandteil von Förderprogrammen, wie beispielsweise denen der KfW. Sie dient der Überwachung und Sicherstellung, dass alle Anforderungen der Fördermittelgeber während des Bauprozesses eingehalten werden. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt, um die Qualität und Effizienz des Bauprojekts zu garantieren.

Darüber hinaus bieten wir Baugutachten auch unabhängig von Förderprogrammen an. Diese sind besonders wertvoll, um einen spezifischen energetischen Standard bei der Sanierung oder beim Neubau eines Gebäudes zu gewährleisten. Unsere Expertise in der Sanierungs- und Baubegleitung versichert Ihnen, dass Ihr Bauvorhaben den neuesten Standards der Energieeffizienz entspricht und alle technischen sowie rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Vertrauen Sie auf unsere professionelle Unterstützung, um Ihr Bauprojekt erfolgreich, effizient und fördermittelkonform zu realisieren. Wir sind Ihr Partner auf dem Weg zu einem energieeffizienteren und zukunftssicheren Gebäude.

Auch Rathäuser benötigen eine energetische Sanierung

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Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Energieausweise

Der Energieausweis ist ein entscheidendes Instrument zur Beurteilung der energetischen Effizienz eines Gebäudes. Er bietet wertvolle Informationen, um die zu erwartenden Energiekosten für Gebäude zu ermitteln und miteinander zu vergleichen.

Gemäß den Vorgaben der EnEV (Energieeinsparverordnung) ist die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist insbesondere bei Neubauten, Vermietungen von neuen Einheiten oder beim Verkauf von Gebäuden oder einzelnen Wohnungen erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Pflicht nicht nur für Wohngebäude gilt, sondern auch für Nichtwohngebäude wie Büro- und Gewerbegebäude, kommunale Einrichtungen und vieles mehr.

Unser Team erstellt Energieausweise sowohl auf Grundlage des Energieverbrauchs als auch auf Grundlage des Energiebedarfs. Wir bieten diese Dienstleistung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude jeder Größe an. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig Ihre Energieeffizienz zu optimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und einen Energieausweis für Ihr Gebäude zu erstellen.

8 Schritte zum erfolgreichen
Energieaudit nach DIN EN 16247

  • Einleitender Kontakt
  • Auftakt Besprechung
  • Datenerfassung
  • Messplan
  • Stichprobenverfahren
  • Außeneinsatz
  • Analyse
  • Bericht

Volz-System unterstützt Unternehmen durch

  • Umfassende Expertise
  • Individuelle Lösungen
  • Kostenersparnisse
  • Umweltauswirkungen reduzieren
  • Gesetzeskonformität
  • Wettbewerbsvorteil
  • Nachhaltigkeit fördern
  • Risikominderung
  • Fördermittel und Anreize nutzen
  • Langfristiger Erfolg

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN EN 18599: Effizienzsteigerung für Ihr Gewerbe

Die Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden ist von entscheidender Bedeutung, sowohl aus finanzieller als auch aus ökologischer Sicht. Unsere professionelle Energieberatung nach DIN EN 18599 bietet maßgeschneiderte Lösungen, um den Energieverbrauch in Ihrem Gewerbebetrieb zu optimieren und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Warum ist DIN EN 18599 wichtig?

Die DIN EN 18599 ist ein standardisiertes Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden und ermöglicht eine präzise Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs. Sie dient als Grundlage für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie beispielsweise des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unser Team von Experten nutzt die DIN EN 18599, um eine umfassende Energieeffizienzanalyse für Ihr Nichtwohngebäude durchzuführen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  1. Detaillierte Analyse: Wir verwenden die DIN EN 18599, um Ihren Energieverbrauch und -bedarf detailliert zu erfassen und Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren.
  2. Individuelle Beratung: Unsere Experten entwickeln maßgeschneiderte Energieeffizienzpläne, um Ihre Betriebskosten zu senken und Ihre Umweltauswirkungen zu minimieren.
  3. Gesetzeskonformität: Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und Auflagen im Bereich der Energieeffizienz.
  4. Nachhaltigkeit: Durch die Umsetzung unserer Empfehlungen können Sie nicht nur Ihre Energiekosten reduzieren, sondern auch Ihren ökologischen Fußabdruck minimieren.

Ihre Vorteile:

  • Kostensenkung und langfristige Energieeinsparungen
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit und Umweltbilanz
  • Erhöhung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere professionelle Energieberatung nach DIN EN 18599 für Nichtwohngebäude zu erfahren. Gemeinsam können wir Ihr Gewerbe auf den Weg zur höheren Energieeffizienz und Kosteneinsparungen führen.

Ihre Energieberatungsexperten für Nichtwohngebäude – Volz-System GmbH

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Je nach individuellem Bedarf bietet die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) den Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:

  • einen Sanierungsfahrplan gemäß DIN V 18599, der kurzfristig umsetzbare Energiesparmaßnahmen (z. B. durch Modernisierung der Anlagentechnik und Optimierung des Gebäudebetriebs) sowie aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen enthält, oder
  • eine Beratung im Hinblick auf eine umfassende Sanierung zu einem Effizienzgebäude oder
  • eine Beratung für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach den förderfähigen EffizienzgebäudeStufen oder
  • ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247 für eine Betrachtung ihres Gebäudeportfolios

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen: Gemäß § 8 des EnEfG sind alle Betriebe mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. November 2023 dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem innerhalb von 20 Monaten einzuführen und zu betreiben. Zusätzlich müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G nach dem genannten Stichtag abgeschlossen haben, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen, diese von unabhängigen Experten prüfen lassen und öffentlich zugänglich machen, gemäß § 9 EnEfG.

Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG: Wie wird die Einhaltung überprüft?

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Energie- und Umweltmanagements ist von großer Bedeutung, nicht nur für Unternehmen selbst, sondern auch im Hinblick auf die Umwelt und die Energiewende. Um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen nach dem Energie- und Dienstleistungsgesetz (EDL-G) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfüllen, hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ein System der Stichprobenkontrolle eingeführt.

Der Auswahlprozess:

Die Stichprobenkontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf einem automatisierten Auswahlverfahren. Unternehmen, die für eine solche Kontrolle ausgewählt werden, erhalten schriftliche Aufforderungen vom BAFA, in denen sie zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert werden. Diese Nachweise sollen sicherstellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an Energie- und Umweltmanagement erfüllen.

Die elektronische Rückmeldeverpflichtung:

Unternehmen, die eine Aufforderung zur Stichprobenkontrolle nach EDL-G oder EnEfG erhalten, sind dazu verpflichtet, ein elektronisches Rückmeldeformular auszufüllen. Dieses Formular ist ein wichtiger Bestandteil des Überprüfungsprozesses und dient dazu, die erforderlichen Informationen zu liefern, die zur Bewertung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften benötigt werden.

Insgesamt ist die Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG ein wichtiger Mechanismus, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen im Bereich des Energie- und Umweltmanagements nachkommen. Die Zusammenarbeit mit den Aufforderungen des BAFA und die ordnungsgemäße Ausfüllung des elektronischen Rückmeldeformulars sind von entscheidender Bedeutung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen Beitrag zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu leisten. Unternehmen sollten daher diese Anforderungen ernst nehmen und sicherstellen, dass sie im Falle einer Stichprobenkontrolle gut vorbereitet sind.

Ja, nach der EnSimiMaV §4

Ab dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen, definiert als die kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die in den letzten drei Jahren einen Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh pro Jahr verzeichnet haben, verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus ihrem letzten Energieaudit oder aus ihren Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 und/oder Umweltmanagementsystemen gemäß EMAS innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.

Um als wirtschaftlich durchführbar zu gelten, müssen diese Maßnahmen innerhalb von 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren einen positiven Kapitalwert aufweisen. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß DIN EN 17463 (VALERI). Dies bedeutet, dass es notwendig sein kann, die verwendeten Parameter aller Maßnahmen des letzten Energieaudits rückwirkend nach DIN EN 17463 „VALERI“ neu zu bewerten.

Die Überprüfung und Bestätigung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung dieser Maßnahmen obliegt speziell qualifizierten Fachkräften wie Energieauditoren gemäß dem EDL-G, ISO 50.001 Zertifizierern oder EMAS-Umweltgutachtern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Überprüfung der relevanten Maßnahmen kann im Rahmen aktueller Energieaudits durchgeführt und im Energieauditbericht dokumentiert werden.

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