Energie-Effizienz-Berater
Energieberater aus Neuss für Wohngebäude nach den Vorgaben der Bafa, Dena und KfW
Die Zukunft beginnt zu Hause: Energieberatung für Privateigentümer – Wir machen Ihr Zuhause energieeffizient!
Unsere Leistungen
Volz-System berät Sie in der nachhaltigen Strategie und der effizienten Umsetzung
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Fördermittelberatung
Mischgebäude
Messungen
Energieberatung – Weniger ist mehr!
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft: Jede ungenutzte Kilowattstunde ist ein Schritt in die richtige Richtung. Als Energieberater aus Neuss helfen wir Ihnen dabei, Kosten zu sparen, fossile Energieimporte zu reduzieren und das Klima zu schützen. Effizienter Energieverbrauch und der Ausbau erneuerbarer Energien – gemeinsam gestalten wir den Energiewandel!
Effizienz gestaltet die Energiezukunft: Ihre Schritte zu nachhaltigem Energieverbrauch
Gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft: Steigern Sie die Energieeffizienz und erleben Sie die vielen Vorteile. Weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Energieerzeugung und -importe, was uns unabhängiger macht, die Klimaziele näher rückt und Energiepreise dämpft. Jede kleine Einsparung und Effizienzsteigerung zählt.
Energieeffizienz bedeutet, dasselbe Ziel mit weniger Energie zu erreichen. Dies kann durch bessere Gebäudedämmung erreicht werden, was den Wärmeverlust reduziert und den Heizbedarf verringert. Ebenso tragen stromsparende Geräte und Beleuchtung zur Energieeffizienz bei. In der Industrie können Maschinen und Geräte effizienter arbeiten oder Abwärme zur Gebäudeheizung genutzt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Energieeffizienzstrategie 2050 einen klaren Fahrplan für die Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland bis 2050 vorgelegt. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch bis 2030 um 26,5 Prozent gegenüber 2008 zu reduzieren. Das BMWK unterstützt private Haushalte, Unternehmen und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen bei Energieeffizienzmaßnahmen. Zudem trägt das BMWK dazu bei, EU-Energieeffizienzstandards zu entwickeln, die Verbrauchern bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen.
Optimieren Sie Ihre Wohngebäude mit staatlichen Förderungen!
Möchten Sie Ihr Zuhause energieeffizienter gestalten und dabei von finanzieller Unterstützung profitieren? Die Förderungen des Bundes und der Länder machen es möglich! Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten, Ihr Wohngebäude zu modernisieren und dabei bares Geld zu sparen.
Unsere Experten kennen die aktuellen Förderprogramme und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Von der Dämmung Ihrer Fassaden und Dächer bis zur Installation effizienter Heizsysteme und erneuerbarer Energien wie Solaranlagen – es gibt zahlreiche Wege, Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten.
Mit staatlichen Förderungen steigern Sie nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie. Und das Beste daran? Sie tragen aktiv zum Klimaschutz bei, während Sie Ihre Energiekosten senken.
Unsere Experten beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung und Umsetzung der Förderungen. Machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer energieeffizienten Zukunft – kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Förderungen des Bundes und der Länder für Wohngebäude zu erfahren!“
Kontaktieren Sie uns jetzt mit Ihrem Energieberatungsthema!
Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Energieberatung für Wohngebäude
Bilanzierung nach GEG / DIN V 18599
Bilanzierung nach GEG / DIN V 18599
Unsere Gebäudeenergieberatung richtet sich an private Eigentümer und bietet umfassende Unterstützung bei der Energieeffizienzoptimierung. Wir sind spezialisiert auf energetische Gebäudesanierung und erstellen detaillierte Sanierungsfahrpläne. Dabei setzen wir auf erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Wasserstoff und andere nachhaltige Lösungen. Unsere Expertise umfasst auch die Entwicklung regenerativer Nahwärmenetze sowie die Erstellung kommunaler Wärmepläne. Darüber hinaus bieten wir Dienstleistungen wie die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen, Fördermittelberatung und Antragstellung, Facility Management, Energiemonitoring, Coaching und Energieaudits nach DIN EN 16247. Unsere Vorgehensweise ist eng auf die Bedürfnisse der Bauherren abgestimmt, wobei wir sämtliche Schritte, angefangen bei der Beratung zu Sanierungsmöglichkeiten bis hin zur Abrechnung von Fördermitteln, gemeinsam planen und umsetzen.
9 Bearbeitungsschritte zur erfolgreichen Energieberatung
- Bilanzierung nach GEG / DIN V 18599
- Erstellen von Zonen und Versorgungsbereichen in 3D
- Detaillierte U-Wertberechnung inkl. Glaser-Verfahren
- Detaillierte Eingabe der Anlagentechnik: Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Gebäudeautomation
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes über das Sonneneintragskennwertverfahren
- Umfassende Sanierungsmaßnahmen inkl. Wirtschaftlichkeit
- Umfangreiche Hersteller-Produktkataloge für Baustoffe, Bauteile und Anlagentechnik
- Erstellung von Sanierungsfahrplänen (iSFP), Bedarfsenergieausweisen wie auch Nachweisen für BEG/KFN
- Detaillierte Ausgabe inkl. Dokumentation nach DIN V 18599 Blatt 3
Volz-System unterstützt Eigentümer durch
- Energieeffizienzsteigerung
- Kosteneinsparungen
- Umweltschutz
- Individuelle Lösungen
- Rechtliche und finanzielle Unterstützung (Förderprogramme)
- Gesundes Wohnklima
- Werterhaltung des Gebäudes
- Technische Expertise
- Klare Handlungsempfehlungen
- Langfristige Begleitung
- Ganzheitlicher Ansatz
Energiebedarf vs. Energieverbrauch: Zwischen Theorie und Realität
Die Messung des Energiebedarfs und -verbrauchs in Gebäuden spielt eine bedeutende Rolle bei der Beurteilung ihrer Energieeffizienz. In Deutschland erfolgt dies gemäß den geltenden Energiesparvorschriften wie der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Bewertung kann auf zwei verschiedenen Ansätzen basieren: dem Energiebedarf und dem Energieverbrauch.
Der Energiebedarf wird rechnerisch anhand standardisierter Randbedingungen ermittelt, während der Energieverbrauch auf realen Ablesedaten basiert. In einem kürzlich veröffentlichten Untersuchungsbericht von Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann an der Fachhochschule Bielefeld, Campus Minden, Institut für Bauphysik und Baukonstruktion, wurde die Frage aufgeworfen, ob es Unterschiede zwischen dem rechnerischen Bedarf und dem tatsächlichen Verbrauch gibt. Diese Frage wurde anhand von sieben verschiedenen Wohngebäuden untersucht, die eine breite Palette von Altersklassen und Gebäudetypen abdecken, angefangen von modernen Passivhäusern bis hin zu historischen Gebäuden aus dem Jahr 1928 und von Einfamilienhäusern bis hin zu Mehrfamilienwohngebäuden mit 22 Wohneinheiten.
Interessanterweise ergab die Auswertung der Ergebnisse, dass die Energiemengen, die aus den Bedarfsberechnungen resultierten, im Vergleich zum tatsächlichen Verbrauch um bis zu 173 % höher lagen. Dies verdeutlicht die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis im Bereich des Energiebedarfs.
Darüber hinaus zeigte die Untersuchung, dass die Berechnungen des Energieverbrauchs unter Verwendung der DIN V 4108-6 (in Verbindung mit DIN V 4701-10) den tatsächlichen Verbrauchszahlen näherkamen als die Verfahren, die die DIN V 18599 verwendeten. Dies ist besonders relevant, da seit dem 1. Januar 2024 die Verwendung der DIN V 18599 als alleinige Berechnungsmethode vorgeschrieben ist.
Die Klassifizierung der Gebäude nach Energieeffizienzklassen, basierend auf beiden Nachweismethoden – Energiebedarf und Energieverbrauch – zeigte eine Bandbreite von bis zu fünf Klassen. Insbesondere ältere Gebäude wurden nach den Bedarfsberechnungen oft schlechter eingestuft als nach den Verbrauchsanalysen, was dazu führen kann, dass diese Immobilien bei einem Bedarfsbezug unter ihrem tatsächlichen Wert angeboten werden.
Um die Ursachen für diese Unterschiede zwischen den standardisierten Bedarfs- und den realen Verbrauchswerten aufzuzeigen, wurden Langzeitmessungen der Temperaturen in 59 Wohngebäuden durchgeführt und mit den theoretischen Berechnungsansätzen nach Norm verglichen. Dadurch soll verdeutlicht werden, wie sich Theorie und Praxis in Bezug auf den Energiebedarf und -verbrauch unterscheiden können.
Diese Untersuchung hebt die Bedeutung einer realistischen Einschätzung des Energieverbrauchs und -bedarfs von Gebäuden hervor, um eine präzisere Beurteilung ihrer Energieeffizienz zu ermöglichen und sicherzustellen, dass sie angemessen bewertet werden. Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann und sein Team an der Fachhochschule Bielefeld tragen dazu bei, die Diskussion über diese wichtige Thematik voranzutreiben.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Energieberater
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist in eine Art „Bonusheft“ für energetische Sanierungsmaßnahmen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Umsetzung des iSFP nicht verpflichtend ist. Der Plan dient als Leitfaden und Entscheidungshilfe für Eigentümer, gibt jedoch keine bindenden Vorgaben zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Den iSFP gibt es nur bei Wohngebäuden!
Einer der größten Vorteile des iSFP ist, dass er, wenn genutzt, zu höheren Förderungen führen kann. Das bedeutet, dass Eigentümer, die sich für die Umsetzung der im iSFP empfohlenen Maßnahmen entscheiden und diesen Plan befolgen, oft Anspruch auf höhere staatliche Zuschüsse oder günstigere Kredite haben. Diese Anreize sollen Hausbesitzer ermutigen, energieeffiziente Sanierungen durchzuführen, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Zusammenfassend bietet der iSFP folgende Vorteile:
1. Detaillierte Analyse und Empfehlungen: Eigentümern wird ein klarer Überblick über mögliche Energieeffizienzmaßnahmen gegeben.
2. Keine Verpflichtung zur Umsetzung: Der Plan ist ein Vorschlag, keine Vorschrift. Eigentümer können selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie umsetzen möchten.
3. Potenzial für höhere Förderungen: Die Nutzung des iSFP kann zu erhöhten finanziellen Anreizen führen.
4. Flexibilität: Der Plan kann an die individuellen finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten des Eigentümers angepasst werden.
Es ist wichtig, dass Eigentümer, die sich für die Erstellung eines iSFP interessieren, sich gründlich beraten lassen, um die Vorteile vollständig zu verstehen und die bestmögliche Entscheidung für ihre spezifische Situation zu treffen.
In der dynamischen Welt der Energieeffizienz und nachhaltigen Bauweise nimmt der Beruf des Energieberaters eine zentrale Rolle ein. Interessant dabei ist, dass jeder sich theoretisch als Energieberater bezeichnen kann, da dieser Begriff nicht rechtlich geschützt ist. Doch wie gewährleisten wir die Qualität und Zuverlässigkeit in einem so entscheidenden Sektor?
Hier tritt der Beruf des Energie-Effizienz-Experten in den Vordergrund. Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), speziell im §88, sind bestimmte Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um sich in diesem Bereich weiterzubilden. Nach Erfüllung dieser Kriterien kann die Weiterbildung gemäß den Richtlinien des BAFA-Regelhefts erfolgen.
Die Ausbildung und Zertifizierung zum Energie-Effizienz-Experten ist essentiell, um als Bindeglied zwischen Bürgern und Förderorganisationen zu agieren. Diese Experten sorgen dafür, dass geförderte Maßnahmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch technisch sinnvoll sind. Sie helfen, langfristige Bauschäden oder Schimmelprobleme zu vermeiden, die durch unzureichende Energieberatung entstehen können.
Darüber hinaus fungieren Energie-Effizienz-Experten als Förderlotsen, die sich im Förderdschungel auskennen und die optimale Kombination aus Maßnahmen, Förderungen und Wirtschaftlichkeit finden.
Die Auswahl eines kompetenten Energieberaters ist entscheidend, um sichere und förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erhalten. Hier sind einige wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Qualifikationen und Zertifizierungen: Stellen Sie sicher, dass der Energieberater über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen verfügt. Qualifizierte, zertifizierte und anerkannte Energieberater sind alle die, die sich Energie-Effizienz-Experten nennen dürfen bzw. bei der Dena, Bafa und KfW als solches gelistet sind. Man erkennt diese an dem Energie-Effizienz-Experten Logo in blauer Schrift und weißem Hintergrund.
- Erfahrung und Mitgliedschaften in Fachverbänden: Stellen Sie sicher, dass der Energieberater nicht nur über Erfahrung verfügt, sondern auch Mitglied in anerkannten Fachverbänden wie GIH (Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker) oder DEN (Deutsches Energieberater-Netzwerk) ist. Diese Verbände bieten kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein breites Kompetenznetzwerk zu allen Themen rund um die Energieberatung. Das bedeutet, dass der Berater stets auf dem neuesten Stand in Bezug auf Technologien, Vorschriften und bewährte Verfahren ist
- Versicherungen: Überprüfen Sie, ob der Energieberater ausreichend versichert ist. Wenn der Berater alle Facetten der Energieberatung erbringen soll (ISFP, energetische Baubegleitung und Fachplanung), sollte er auch über eine Berufshaftpflicht mit einer Objektschadendeckung verfügen. Woran erkennt man so einen Vertrag? Einige Details lassen von der Versicherungsbestätigung entnehmen. Wenn Sie dort den Begriff: „Betriebshaftpflicht“ finden, handelt es nicht um eine Berufshaftpflicht und der Berater kann das geforderte Kriterium nicht erfüllen. Zusätzlich können Sie die Deckungssummen überprüfen. Die Deckungssumme für die Sach- und Vermögensschäden (auch sonstige Schäden genannt) müssen in einer Summe aufgeführt werden. Eine weitergehende, tiefgründige Prüfung ist nur möglich, wenn die Versicherungspolice vorliegt. Bei einer reinen Fördermittelberatung sollte eine Vermögensschadenhaftpflicht ausreichend sein. Die Berufshaftpflicht mit einer Objektschadendeckung kann als Premium-Versicherungen bezeichnet werden, wobei es natürlich auch hier Unterschiede im Kleingedruckten gibt.
- Weitere Punkte können auch wichtig sein wie: Expertise, Erfolgsbilanz, Vertrauenswürdigkeit, Transparenz und Kosten, Einbindung in Förderprogramme, Schriftliche Empfehlungen, Kommunikation und vertragliche Vereinbarungen.
- Um einen aktuellen und umfassenden Überblick über die verfügbaren Fördermöglichkeiten zu erhalten, empfehlen wir unseren erstklassigen Service auf unserer Homepage. Wir bieten eine eigene umfangreiche Energiespar- und Förderdatenbank an. Hier können Sie für Ihr Gebäude mithilfe von Angaben zum Baujahr und Ihrer Postleitzahl nicht nur Ihren Energieverbrauch ermitteln, sondern auch Optimierungspotenziale sowie sämtliche verfügbaren Fördermöglichkeiten abrufen. Um auf diese Datenbank zuzugreifen, finden Sie einen Link direkt auf unserer Website, der Sie zu diesem wertvollen Ressourcenpool führt. Damit sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Energiesparziele zu erreichen und von den aktuellsten Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Um eine optimale Voraussetzung für einen belastbaren Ersteindruck des Gebäudes zu erhalten und damit ein gutes Angebot zu erarbeiten benötigen wir per E-Mail:
- Name und Anschrift des anfragenden Eigentümers
- Objektadresse – Postleitzahl, Strasse und Hausnummer des Gebäudes mit Angabe, ob es sich um ein reines Wohngebäude oder Mischgebäude (mit gewerblicher Nutzung) handelt.
- Ganz wichtig Baujahr – Denkmalschutz ja/nein
- Anzahl der Wohneinheiten
- Quadratmeter
- Zusendung der Baupläne soweit vorhanden
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans nach Vorgaben des BAFA kostet bis 2 WE (Wohneinheiten) ca: 1750 €
Darin enthalten sind:
– Ort-Analyse und Bestandsaufnahme inkl. Erstgespräch
– Ermittlung des energetischen Ist-Zustandes
– Entwicklung aufeinander abgestimmter Maßnahmenpakete
– Bewertung von Kosten / Fördermittel sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
– Abschlussgespräch und Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und der Umsetzungshilfe.
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil beträgt: 450 € gemäß der Richtlinien zur Förderung. (Die maximale Fördersumme für den iSFP beträgt 1.300 €)
Bei dieser Kostenabschätzung wird vorausgesetzt, dass die Baupläne aktuell und vollständig vorliegen. Ist das nicht der Fall, so müssen wir ein Aufmaß erstellen und dieses Aufmaß wird nach Stunden abgerechnet.
In der Regel werden die folgenden Fragen sorgfältig besprochen, um sicherzustellen, dass Sie einen maßgeschneiderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten, der exakt auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt ist:
- Fragen zu bisherigen Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen
- Fragen zur Behaglichkeit
- Fragen zum Heizungs- und Lüftungsverhalten
- Fragen zur Nutzung und den Nutzungszeiten
- Fragen zu anstehenden Veränderungen in den kommenden 5 bis 10 Jahren (Zukunftspläne)
- Fragen zu Vorlieben, Wünschen, Bedenken oder Unverträglichkeiten
- Fragen zu Einstellungen und Grundsätzen
- Fragen zu Finanzen und Finanzierungswünschen
- Fragen zur Gebäudetechnik
- Fragen zu beauftragten Planern und Handwerkern
Bitte beachten Sie, dass Volz-System anbieterneutral ist und keine ausführenden Firmen vorschlagen darf.
Da wir als Unternehmensberatung deutschlandweit tätig sind, sind wir oft in verschiedenen Regionen Deutschlands unterwegs, um unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen. Wir sind flexibel und bereit, unsere Dienstleistungen in der gesamten Bundesrepublik anzubieten, sofern die Reisekosten und Spesen abgedeckt sind.
Eine besonders lohnende Option besteht darin, dass sich mehrere Eigentümer zusammenschließen und gemeinsam unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht Kostenersparnisse und eine effizientere Zusammenarbeit.
Zusätzlich zu unserem eigenen Einsatz sind wir stolz darauf, ein weitreichendes EEE-Partnernetzwerk in ganz Deutschland zu unterhalten. Dieses Netzwerk besteht aus hochangesehenen Fachleuten wie Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieuren, Experten für Hochbau, Diplom-Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Sicherheitsingenieuren sowie Chemikern mit Spezialisierung auf Umweltberatung. Unsere Partner sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und bieten somit eine flächendeckende Expertise.
Unser Netzwerk nutzt die Vorteile einer kooperativen Zusammenarbeit voll aus: Wir bündeln unsere Fachkompetenzen, bieten eine breite geografische Abdeckung, passen unsere Ressourcen den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen an und verfügen über vielfältige Spezialisierungen, um die bestmögliche Unterstützung für unsere Kunden zu gewährleisten.
Die Bewertung des Energiebedarfs und -verbrauchs in Gebäuden ist ein entscheidender Faktor bei der Einschätzung ihrer Energieeffizienz. In Deutschland erfolgt diese Bewertung gemäß den aktuellen Energiesparvorschriften wie der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem zukünftigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf zwei unterschiedlichen Grundlagen: dem Energiebedarf und dem Energieverbrauch.
Beim Energiebedarf werden Berechnungen unter Verwendung standardisierter Randbedingungen durchgeführt, wobei oft der Referenzstandort Potsdam verwendet wird. Hingegen beruht der Energieverbrauch auf realen Ablesedaten oder Abrechnungsunterlagen, wobei Faktoren wie das Nutzerverhalten, die tatsächlichen Klimaverhältnisse und die bauliche und gebäudetechnische Situation berücksichtigt werden.
Die Analyse von Untersuchungen zum Energiebedarf von Gebäuden zeigt, dass es erhebliche Unterschiede zwischen dem rechnerischen Bedarf und dem realen Verbrauch geben kann. Insbesondere bei Bestandsgebäuden mit weniger effizientem baulichem Wärmeschutz und möglicherweise älterer Gebäudetechnik können die Ergebnisse der Bedarfsberechnungen um bis zu 173 % höher ausfallen als der tatsächliche Verbrauch.
Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, dass die EnEV bzw. das GEG verschiedene Berechnungsmethoden für den Energiebedarf zulassen, was zu unterschiedlichen Ergebnissen für ein und dasselbe Gebäude führen kann. Die Verwendung der DIN V 18599 führt oft zu höheren theoretischen Bedarfswerten, während die Verwendung der DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 zu geringeren Unterschieden zwischen Bedarf und Verbrauch führt.
Die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Energieeffizienzklassen gemäß EnEV bzw. GEG sind signifikant. Gebäude mit umfangreicher gebäudetechnischer Ausstattung erhalten ähnliche Bewertungen, während Gebäude mit durchschnittlicher Technik eine Differenz von bis zu 5 bis 25 Klassen aufweisen können. Insbesondere ältere Bestandsgebäude, die aufgrund von Bedarfsberechnungen bewertet werden, erhalten eine ungünstigere Klassifizierung.
Dies hat zur Folge, dass Eigentümer von älteren Bestandsgebäuden, die aufgrund von Bedarfsberechnungen als energetisch schlechter eingestuft werden, wirtschaftliche Nachteile erleiden können. Dieser Umstand führt zu einer verzerrten Wahrnehmung der energetischen Qualität des Gebäudebestandes, insbesondere wenn öffentliche Diskussionen auf den Ergebnissen von Bedarfsberechnungen basieren.
Als Konsequenz aus diesem Vergleich zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch ist es wichtig, bei Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung von Bestandsgebäuden, insbesondere bei älteren Gebäuden, auf Verbrauchsdaten zurückzugreifen. Diese bieten eine objektivere Grundlage für Entscheidungen und gewährleisten, dass Umweltschutzmaßnahmen effektiver und zielgerichteter umgesetzt werden können.
Quelle: Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann, Fachhochschule Bielefeld, Campus Minden, Institut für Bauphysik und Baukonstruktion.
a) Die Gas- oder Ölheizung ist intakt und wurde vor dem 1. Januar 2024 eingebaut
Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen. Wer seine Heizung eher austauschen möchte, um klimaneutral zu heizen, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt. Grundsätzlich gelten aber auch die bestehenden Regelungen zur Außerbetriebnahme von alten Heizkesseln fort (siehe dazu unter d).
b) Die Gas- oder Ölheizung ist defekt.
Kaputte Heizungen können repariert werden.
c) Die Gas- oder Ölheizung ist irreparabel defekt
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, gibt es Übergangslösungen. So kann zum Beispiel erst einmal eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung eingebaut werden. Denn es gibt Übergangsfristen von fünf Jahren bzw. bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie gut vorbereiten zu können. Nach der Frist muss jedoch auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie umgestellt werden. Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, beträgt die Frist maximal zehn Jahre.
d) Betriebsverbot für alte Heizkessel
Schon bisher gab es nach § 72 GEG eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten Heizkesseln, die weiter Bestand hat.
Danach dürfen Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Hiervon gibt es jedoch folgende Ausnahmen:
- für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
- Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt.
- Außerdem gibt es eine Ausnahme für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss allerdings der neue Eigentümer, den Heizungskessel bis zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang außer Betrieb nehmen.
Jede Dämmmaßnahme trägt dazu bei, den Energiebedarf eines Gebäudes zu verringern und somit auch den Strombedarf für den Betrieb einer Wärmepumpe zu reduzieren. Technisch gesehen kann in den meisten Fällen auch in einem ungedämmtem Haus eine Wärmepumpe eingebaut werden, die das Haus unter Nutzung der Umgebungsluft, der Erdwärme oder des Abwassers effizient beheizt.
Entscheidend für die Effizienz und damit auch für die Betriebskosten der Anlage ist die sogenannte Vorlauftemperatur. Das ist die Temperatur, auf die das Heizungswasser mithilfe einer Wärmepumpe erwärmt wird, bevor es über das Heizungssystem verteilt wird. Bei einer maximalen Vorlauftemperatur bis 55 Grad kann eine Luftwärmepumpe über den Jahresverlauf effizient betrieben werden. Erdwärme- oder Abwasserwärmepumpen können auch höhere Vorlauftemperaturen erreichen, weil ihre Wärmequellen auch bei niedrigen Außentemperaturen höher sind. Um mit solchen Vorlauftemperaturen wenig oder ungedämmte Gebäude ausreichend heizen zu können, kann oft der Austausch einzelner Heizkörper gegen solche mit größerer Fläche und besserer Wärmeverteilung ausreichen.
Darüber hinaus gibt es inzwischen moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen, die bis zu 80 Grad Vorlauftemperatur erreichen können. Mit diesen Wärmepumpen kann jedes Haus beheizt werden und die Heiztechnik kann trotz Abstrichen bei der Effizienz ökologisch sinnvoll sein. Für ungedämmte Gebäude mit geringer Energieeffizienz können außerdem Hybridheizungen in Betracht gezogen werden, bei denen die Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung kombiniert wird. Nach erfolgter Dämmung des Gebäudes kann die Wärmepumpe die Wärmeversorgung dann gegebenenfalls allein übernehmen.