Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Fa. der Volz-System GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Volz, Finkenstr. 32, 41466 Neuss (nachfolgend: „Anbieter“), gegenüber seinen Auftraggebern. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt der Anbieter nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich oder jedenfalls in Textform (z.B. per E-Mail) vereinbart wurde.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
1.1 Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die vom Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von diesem erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
1.2 Der Anbieter wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
1.3 Der Anbieter bedient sich zur Vertragserfüllung ggf. selbstständiger Unterauftragnehmer (Consultants, Freelancer etc.). Diese werden ebenfalls als selbstständige Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eigenem werblichen Auftritt tätig. Der Anbieter kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
1.4 Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
1.5 Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.6 Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.7 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Anbieters. Dieser ist jedoch in allen Fällen auch dazu berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß einer etwaigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 2 Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber aufgrund gesonderter Vereinbarung Unternehmensberatungsleistungen im Bereich Instandhaltung, Produktion und Logistik sowie Seminar- bzw. Trainings- und Coaching-Leistungen. Ferner kann der Auftraggeber den Anbieter auch als Interimsmanager beauftragen.
2.2 Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung bzw. das Interimsmanagement (II.) und für Trainings-, Seminar- oder Coaching-Leistung (III.).
2.3 Soweit Zusatzleistungen durch Dritte ausgeführt werden und der Anbieter hierfür ausdrücklich nicht als Vertragspartner, sondern lediglich als Vermittler auftritt, besteht die Leistungsbeziehung allein zu dem Dritten. Eine Haftung seitens des Anbieters ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend ist die jeweilige Vereinbarung.
§ 3 Umsatzsteuer und Zahlung
3.1 Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Der Anbieter stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus.
3.3 Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Anbieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht des Anbieters zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
3.5 Bei andauernden Vertragsbeziehungen wie z.B. umfangreichen Beratungsaufträgen ist der Anbieter berechtigt, den Aufwand in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) in Abrechnung zu bringen.
3.6 Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB (Aufrechnung mit Vergütungsforderungen) bleibt unberührt.
§ 4 Haftung / Haftungsbeschränkung
4.1 Der Anbieter haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht.
4.3 Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 5 Datenschutz
5.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass seine zur Durchführung bzw. zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten von Seiten des Anbieters auf Datenträgern gespeichert werden. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden vom Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
5.2 Personenbezogenen Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers vom Anbieter auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
5.3 Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dazu reicht eine entsprechende Nachricht in Textform (z.B. per E-Mail) an den Anbieter.
II. Besondere Bestimmungen Unternehmensberatung / Interimsmanagement
§ 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung
6.1 Bei der Unternehmensberatung legen der Auftraggeber und der Anbieter die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) fest. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen ebenfalls einer Vereinbarung in Schrift- oder zumindest in Textform (z.B. per E-Mail).
6.2 Die Unternehmensberatung durch den Anbieter ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Auftraggeber die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.
6.3 Die Beauftragung als Interimsmanager erfolgt ebenfalls schriftlich in einem gesonderten Vertrag, in dem insbesondere der Gegenstand und der Umfang der vom Anbieter selbst bzw. vom Anbieter vorgestellten selbständigen Interimsmanagers zu erbringenden Tätigkeiten sowie die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung festzulegen sind.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Anbieters zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Anbieter die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Auftraggeber die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
7.2 Soll der Anbieter als Interimsmanager tätig werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die etwa notwendige Beschaffung von Arbeits- oder anderen Erlaubnissen, insbesondere auch für die Rechtmäßigkeit der Aufträge, die er gegebenenfalls erteilt.
7.3 Der Auftraggeber wird den eingesetzten Interimsmanager in die eigenen Unternehmensrichtlinien einweisen und entsprechend belehren. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung für die vom Auftraggeber für den Interimsmanager zur Verfügung gestellte technische Ausrüstung (z.B. Computer) hinsichtlich des Nutzungsumfangs und der Nutzungsgrenzen.
7.4 Der Auftraggeber erteilt dem Interimsmanager die zur Leistungserbringungen erforderlichen Kompetenzen und erklärt den Interimsmanager insoweit als weisungsbefugt.
7.5 Der Auftraggeber benennt dem Interimsmanager einen Ansprechpartner.
§ 8 Pflichten von Veranstalterin
Der Anbieter ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
§ 9 Schutz der Arbeitsergebnisse
Die vom Anbieter angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Anbieter in Schrift- oder zumindest in Textform (z.B. per E-Mail). Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
III. Besondere Bestimmungen Training und Coaching
§ 10 Beauftragung von Trainings- oder Coachingveranstaltungen
10.1 Wenn ein Auftraggeber ein Training, Coaching, Seminar etc. vom Anbieter beauftragen möchte, übersendet dieser dem Auftraggeber ein Angebot zur Teilnahme / Durchführung der gewünschten Trainings-, Seminar- oder Coachingveranstaltung, welches der Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Wochen in Textform (z.B. per E-Mail) annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Auftraggebers ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien verbindlich und der Auftraggeber erhält anschließend die Rechnung.
10.2 Soweit der Anbieter bei der Durchführung der Trainings-, Seminar- oder Coachingveranstaltungen Dritte als Trainer einsetzt, handeln diese während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen des Anbieters, es sei denn der Anbieter tritt ausdrücklich nur als Vermittler dieser Dienstleistung auf. In letzterem Fall besteht die vertragliche Beziehung zu dem Dritten. Die Haftung des Anbieters ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend hierfür ist die konkrete Vereinbarung.
§ 11 Preise für Trainings-, Seminar- und Coaching Veranstaltungen
Für die Teilnahme an Trainings-, Seminar- oder Coaching-Veranstaltungen gelten die individuell im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise.
§ 12 Durchführung von Trainings-, Seminar- und Coachingveranstaltungen, Absage und Ausfall
12.1 Der Veranstaltungsort ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben.
12.2 Der Anbieter behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei einer Pandemie) bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Anbieter wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird der Anbieter die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von fünf (5) Teilnehmern.
12.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag bis sechs (6) Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Erfolgt eine Stornierung bis vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber fünfzig Prozent (50%) der vereinbarten Vergütung an den Anbieter zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung an den Anbieter zu zahlen. Zusätzlich hat der Auftraggeber dem Anbieter die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.
§ 13 Urheberrechte an Schulungsunterlagen
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungs- und sonstigen im Zusammenhang mit dem Training, Seminar oder Coaching vom Anbieter erstellten Unterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei dem Anbieter. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Anbieter darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.