Energie-Effizienz-Beratung

Energieberatung für Gewerbe und Industrie

Als führender Energieberater für Gewerbe und Industrie unterstützen wir Betriebe bei der Optimierung ihres Energieverbrauchs – von Gebäuden und technischer Gebäudeausrüstung bis hin zu Produktionsanlagen.

Unsere Leistungen

Volz-System berät Sie in der nachhaltigen Strategie und der effizienten Umsetzung

Nichtwohngebäude

Fördermittelberatung

Energieaudits

Messungen

Mischgebäude (NWG und WG)

Energieberatung

Energieberatung für den Mittelstand: Entdecken Sie Ihr Einsparpotenzial

Unsere spezialisierte Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen zielt darauf ab, verborgene Einsparpotenziale aufzudecken und effektive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu entwickeln. Unsere Beratung folgt den strengen Richtlinien des Energieaudits DIN16247-1 und fokussiert sich auf eine gründliche Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs Ihres Unternehmens. Wir untersuchen dabei Anlagen, Gebäude sowie die technische Gebäudeausstattung.

Im Zuge unserer Beratung analysieren wir die Energieflüsse in Ihrem Unternehmen (auch standortübergreifend) und erarbeiten daraus Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz, mit einem besonderen Augenmerk auf elektrischen Energieverbrauchern.

Wir betrachten dabei nicht nur das Einsparpotenzial, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie ist die Kategorisierung der Effizienzsteigerungsmaßnahmen in kurz-, mittel- und langfristig realisierbare Optionen, um eine zeitlich optimierte Strategie zur Energieeffizienzverbesserung zu entwickeln.

Unsere umfassenden Beratungsberichte und präsentierten Maßnahmen bieten einen detaillierten Einblick in die erzielbaren Einsparungen und Effizienzsteigerungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Energieberatung im Mittelstand sogar durch das BAFA gefördert werden.

Energieaudit in Industrie, Gewerbe, Kommunen und allen anderen Nichtwohngebäuden

Energieberatung für Gewerbe: Optimieren Sie Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten

Die Energiekosten sind für viele Unternehmen ein bedeutender Ausgabenposten. Eine effiziente Energieberatung kann nicht nur dabei helfen, Kosten zu senken, sondern auch zur Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit beitragen. Unsere professionelle Energieberatung für Gewerbebetriebe bietet maßgeschneiderte Lösungen, um Ihren Energieverbrauch zu optimieren und Ihr Unternehmen auf den richtigen Weg zur Energieeffizienz zu bringen.

Energieberatung für die Industrie: Effizienz steigern und Kosten senken

n der Industrie sind Energiekosten eine wesentliche betriebliche Ausgabe. Eine fundierte Energieberatung kann nicht nur dazu beitragen, diese Kosten zu reduzieren, sondern auch die Effizienz Ihres Unternehmens steigern. Unsere maßgeschneiderten Lösungen für die Industrie-Energieberatung sind darauf ausgerichtet, Ihren Energieverbrauch zu optimieren und gleichzeitig umweltfreundliche Praktiken zu fördern.

Energieberater kümmern sich um Ihren Energieverbrauch

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Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Energieaudits: Definition und Unterschiede zwischen DIN EN 16247 und VDI 3922

Energieaudits sind ein entscheidender Schritt für Unternehmen und Berater, um Energieeffizienz zu verbessern und Kosten zu senken. Es ist wichtig zu verstehen, was ein Energieaudit ist und wie es durchgeführt wird. Grundsätzlich handelt es sich um eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs und -einsatzes in einem Unternehmen oder einer Einrichtung, um Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren.

DIN EN 16247: Dieser Standard beschreibt das Vorgehen bei der Untersuchung eines Systems mit Energieeinsatz und richtet sich vorrangig an Berater. Unternehmen und Institutionen, die sich Energieberatungsdienstleistungen wünschen, profitieren von diesem detaillierten Ansatz. Die Nutzung der DIN EN 16247 ist oft rechtlich vorgeschrieben und entspricht den Vorgaben der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie nationalen Gesetzen wie dem EDL-G und den Förderprogrammen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

VDI 3922: Im Gegensatz dazu dient die VDI 3922 als Orientierungsrahmen für den Ablauf und Inhalt einer Energieberatung und richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Berater. Dieser Standard bietet eine breitere Perspektive auf die Energieberatung und ermöglicht eine flexiblere Herangehensweise. Unternehmen können die VDI 3922 nutzen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Verpflichtungen im Rahmen von Umweltauflagen zu erfüllen.

Die Wahl zwischen DIN EN 16247 und VDI 3922 hängt von den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens und den geltenden rechtlichen Vorgaben ab. Unabhängig von Ihrer Wahl können unsere Experten Sie bei der Durchführung eines effektiven Energieaudits und der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen unterstützen.

8 Schritte zum erfolgreichen
Energieaudit nach DIN EN 16247

  • Einleitender Kontakt
  • Auftakt Besprechung
  • Datenerfassung
  • Messplan
  • Stichprobenverfahren
  • Außeneinsatz
  • Analyse
  • Bericht

Volz-System unterstützt Unternehmen durch

  • Umfassende Expertise
  • Individuelle Lösungen
  • Kostenersparnisse
  • Umweltauswirkungen reduzieren
  • Gesetzeskonformität
  • Wettbewerbsvorteil
  • Nachhaltigkeit fördern
  • Risikominderung
  • Fördermittel und Anreize nutzen
  • Langfristiger Erfolg

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN EN 18599: Effizienzsteigerung für Ihr Gewerbe

Die Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden ist von entscheidender Bedeutung, sowohl aus finanzieller als auch aus ökologischer Sicht. Unsere professionelle Energieberatung nach DIN EN 18599 bietet maßgeschneiderte Lösungen, um den Energieverbrauch in Ihrem Gewerbebetrieb zu optimieren und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Warum ist DIN EN 18599 wichtig?

Die DIN EN 18599 ist ein standardisiertes Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden und ermöglicht eine präzise Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs. Sie dient als Grundlage für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie beispielsweise des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unser Team von Experten nutzt die DIN EN 18599, um eine umfassende Energieeffizienzanalyse für Ihr Nichtwohngebäude durchzuführen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  1. Detaillierte Analyse: Wir verwenden die DIN EN 18599, um Ihren Energieverbrauch und -bedarf detailliert zu erfassen und Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren.
  2. Individuelle Beratung: Unsere Experten entwickeln maßgeschneiderte Energieeffizienzpläne, um Ihre Betriebskosten zu senken und Ihre Umweltauswirkungen zu minimieren.
  3. Gesetzeskonformität: Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und Auflagen im Bereich der Energieeffizienz.
  4. Nachhaltigkeit: Durch die Umsetzung unserer Empfehlungen können Sie nicht nur Ihre Energiekosten reduzieren, sondern auch Ihren ökologischen Fußabdruck minimieren.

Ihre Vorteile:

  • Kostensenkung und langfristige Energieeinsparungen
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit und Umweltbilanz
  • Erhöhung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere professionelle Energieberatung nach DIN EN 18599 für Nichtwohngebäude zu erfahren. Gemeinsam können wir Ihr Gewerbe auf den Weg zur höheren Energieeffizienz und Kosteneinsparungen führen.

Ihre Energieberatungsexperten für Nichtwohngebäude – Volz-System GmbH

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen: Gemäß § 8 des EnEfG sind alle Betriebe mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. November 2023 dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem innerhalb von 20 Monaten einzuführen und zu betreiben. Zusätzlich müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G nach dem genannten Stichtag abgeschlossen haben, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen, diese von unabhängigen Experten prüfen lassen und öffentlich zugänglich machen, gemäß § 9 EnEfG.

Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG: Wie wird die Einhaltung überprüft?

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Energie- und Umweltmanagements ist von großer Bedeutung, nicht nur für Unternehmen selbst, sondern auch im Hinblick auf die Umwelt und die Energiewende. Um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen nach dem Energie- und Dienstleistungsgesetz (EDL-G) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfüllen, hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ein System der Stichprobenkontrolle eingeführt.

Der Auswahlprozess:

Die Stichprobenkontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf einem automatisierten Auswahlverfahren. Unternehmen, die für eine solche Kontrolle ausgewählt werden, erhalten schriftliche Aufforderungen vom BAFA, in denen sie zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert werden. Diese Nachweise sollen sicherstellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an Energie- und Umweltmanagement erfüllen.

Die elektronische Rückmeldeverpflichtung:

Unternehmen, die eine Aufforderung zur Stichprobenkontrolle nach EDL-G oder EnEfG erhalten, sind dazu verpflichtet, ein elektronisches Rückmeldeformular auszufüllen. Dieses Formular ist ein wichtiger Bestandteil des Überprüfungsprozesses und dient dazu, die erforderlichen Informationen zu liefern, die zur Bewertung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften benötigt werden.

Insgesamt ist die Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG ein wichtiger Mechanismus, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen im Bereich des Energie- und Umweltmanagements nachkommen. Die Zusammenarbeit mit den Aufforderungen des BAFA und die ordnungsgemäße Ausfüllung des elektronischen Rückmeldeformulars sind von entscheidender Bedeutung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen Beitrag zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu leisten. Unternehmen sollten daher diese Anforderungen ernst nehmen und sicherstellen, dass sie im Falle einer Stichprobenkontrolle gut vorbereitet sind.

Ja, nach der EnSimiMaV §4

Ab dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen, definiert als die kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die in den letzten drei Jahren einen Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh pro Jahr verzeichnet haben, verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus ihrem letzten Energieaudit oder aus ihren Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 und/oder Umweltmanagementsystemen gemäß EMAS innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.

Um als wirtschaftlich durchführbar zu gelten, müssen diese Maßnahmen innerhalb von 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren einen positiven Kapitalwert aufweisen. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß DIN EN 17463 (VALERI). Dies bedeutet, dass es notwendig sein kann, die verwendeten Parameter aller Maßnahmen des letzten Energieaudits rückwirkend nach DIN EN 17463 „VALERI“ neu zu bewerten.

Die Überprüfung und Bestätigung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung dieser Maßnahmen obliegt speziell qualifizierten Fachkräften wie Energieauditoren gemäß dem EDL-G, ISO 50.001 Zertifizierern oder EMAS-Umweltgutachtern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Überprüfung der relevanten Maßnahmen kann im Rahmen aktueller Energieaudits durchgeführt und im Energieauditbericht dokumentiert werden.

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